Amtlich abgenommen
Krananlagen müssen vor der Erst-Inbetriebnahme durch einen von der Berufsgenossenschaft zugelassenen Kran-Sachverständigen abgenommen und auf die Funktionsfähigkeit hin geprüft werden. Auf Wunsch organisieren wir für Sie den Prüftermin und übernehmen die erforderlichen Absprachen und Vorbereitungen. Unser Servicetechniker ist bei der Prüfung dabei und erster Ansprechpartner für den Sachverständigen. Wir wissen worauf es ankommt, damit eine zügige und erfolgreiche Abnahme gewährleistet wird.